Dienstleistungen
SORA erbringt im Auftrag der öffentlichen Hand qualitativ hochstehende soziale Dienstleistungen für Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen. Ziel unserer Arbeit ist es, Teilhabe zu ermöglichen, Selbstständigkeit zu fördern und Menschen in herausfordernden Lebenslagen verlässlich zu begleiten.
Unsere Angebote orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben, fachlichen Standards und am individuellen Bedarf der betreuten Personen.
Die Leistungen von SORA werden je nach Auftrag, Zielgruppe und rechtlichem Rahmen unterschiedlich finanziert. Die Finanzierung erfolgt transparent, gesetzeskonform und auf der Basis verbindlicher Vereinbarungen mit den zuständigen Stellen.
Unabhängig von der Finanzierungsform gelten für alle Leistungen von SORA folgende Grundsätze:
- Rechtssicherheit und Transparenz
- zweckgebundene Verwendung der Mittel
- klare Trennung von öffentlichen Beiträgen, Eigenleistungen und Drittmitteln
- regelmässige Kontrolle und Berichterstattung gegenüber den Auftraggebern
Die Burgergemeinde Bern als Trägerschaft unterstützt SORA ergänzend dort, wo öffentliche Mittel nicht ausreichen oder innovative Angebote ermöglicht werden sollen.
Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden im Rahmen der Kinder‑ und Jugendhilfe gemäss kantonalem Recht (KFSG) erbracht. Dazu gehören stationäre oder teilstationäre Begleit‑ und Betreuungsangebote sowie sozialpädagogische Massnahmen.
- Die Finanzierung erfolgt in der Regel über den Kanton Bern, bzw. die zuständige Abklärungs‑ und Zuweisungsstelle.
- Grundlage bilden bewilligte Leistungsaufträge, Fallvereinbarungen oder Platzierungsentscheide.
Leistungen für erwachsene Personen, die wirtschaftliche Sozialhilfe beziehen, werden im Auftrag der zuständigen Gemeinde oder Sozialdienste erbracht. Sie dienen der sozialen Stabilisierung, der Alltagsbewältigung und – wenn möglich – der beruflichen und sozialen Integration.
- Die Finanzierung erfolgt über die wirtschaftliche Sozialhilfe gemäss kantonalen Richtlinien.
- Grundlage sind Leistungs‑ oder Betreuungsvereinbarungen zwischen SORA und der zuständigen Behörde.
Es ist möglich auch für Kinder und Jugendliche Leistungen über die wirtschaftliche zu beziehen, sofern keine entsprechende Leistung im Rahmen des KFSG erbracht werden kann.
SORA erbringt Leistungen für Menschen mit einer Invalidität im Rahmen der Invalidenversicherung (IV), insbesondere in den Bereichen Wohnen, Tagesstruktur oder Beschäftigung.
Finanzierung:
- Die Leistungen werden auf Grundlage einer Leistungsvereinbarung mit der IV finanziert.
- Die Finanzierung erfolgt über kantonal festgelegte Beiträge oder Pauschalen, welche die anerkannten Betreuungs‑ und Strukturkosten abdecken.
- Die betreuten Personen leisten Eigenbeiträge gemäss gesetzlichen Vorgaben, insbesondere für Unterkunft, Verpflegung und persönliche Lebenshaltungskosten.
SORA erbringt Leistungen auch im Auftrag der KESB oder des Jugendgerichts. Diese Massnahmen dienen der Unterstützung, Stabilisierung und Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien
Finanzierung
- Die KESB ordnet Unterstützung an, wenn Kinder oder Erwachsene Schutz oder Begleitung brauchen.
- Die Finanzierung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
- Die Kostenübernahme ist klar geregelt und gesetzlich festgelegt.
In einzelnen Fällen nehmen Personen Angebote von SORA ohne öffentliche Kostengutsprache in Anspruch.
Finanzierung:
- Die Leistungen werden auf Basis eines individuellen Vertrages mit transparent ausgewiesenen Kosten erbracht.
- Die Finanzierung erfolgt vollständig durch die betroffene Person oder deren Umfeld.