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Begleitete Ausübung des Besuchsrechts

Die Dienstleistung begleitete Ausübung des Besuchsrechts beinhaltet die Unterstützung und Begleitung von Elternteilen, denen die elterliche Sorge und / oder die faktische Obhut nicht zusteht und die aus unterschiedlichsten Gründen das Besuchsrecht nicht unbegleitet ausüben können oder dürfen.

Die Eltern werden bei der Vorbereitung und Wahrnehmung des Besuchsrechts unterstützt, so dass eine möglichst konfliktfreie Begegnung zwischen dem Kind und dem Elternteil stattfinden kann. Gemeinsam mit den Elternteilen und Kindern werden Rahmenbedingungen geschaffen, welche positive Erlebnisse ermöglichen und zugleich das Wohl und den Schutz des Kindes während des Kontaktes gewährleisten.

Ziel ist, die Beziehung zwischen Elternteilen und Kind zu fördern.

Arbeitsweise

Gemeinsam mit dem Dienstleistungsbestellenden und der betroffenen Familienmitglieder wird der Auftrag geschärft und die Rahmenbedingungen geklärt, damit möglichst klare Grundlagen für die Durchführungsphase erschaffen werden. Die Vor- und Nachbearbeitung (Organisation, Erarbeitung der Grundlagen für die Durchführung) wird bewusst von der Durchführungsphase getrennt.

Die Besuche finden nach Möglichkeit in der Lebenswelt des besuchsberechtigen Elternteils statt (zuhause oder öffentliche Orte) oder, falls angezeigt, in den Räumlichkeiten von SORA für Familien.

Eine Fachperson von SORA für Familien übernimmt die Prozessverantwortung im Rahmen der Planung, Koordination und Evaluation der Besuche. Die Durchführung erfolgt je nach Intensität und Intervall der Besuche von mehreren Fachpersonen aus einem Kleinteam.

Rahmenbedingungen

Die Besuchsrechtsbegleitungen finden Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr, Freitag zwischen 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr, Samstag zwischen 8:30 Uhr und 11:00 Uhr, Sonntag zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr statt.

Die Finanzierung der Dienstleistung Begleitete Ausübung des Besuchsrecht erfolgt im Rahmen des KFSG.

Weitere Informationen.

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