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Delegierte Abklärung im Kindesschutz nach BeLuA

Diese Dienstleistung bietet eine klar umschriebene (Teil-)Abklärung, ob durch die familiäre Situation das Kindeswohl gefährdet ist.

Die Abklärung wird durch das Berner- und Luzerner Abklärungsinstrument strukturiert. Die Dienstleistung schliesst mit einem schriftlichen Bericht nach BeLuA ab, welcher der Behörde als Grundlage für das weitere Vorgehen zur Verfügung steht.

Ziel ist, das Kindeswohl fachlich differenziert abzuklären und mögliche Unterstützungsmassnahmen den Behörden empfehlen zu können, welche das Kindeswohl langfristig sichern.

Arbeitsweise

Anhand eines klar umschriebenen Auftrages besuchen spezialisierte Fachpersonen die Familie, um zu klären, ob durch die familiäre Situation das Kindeswohl gefährdet ist. Nach dem Mehr-Augen-Prinzip sind zwei Fachpersonen am Abklärungsprozess beteiligt. Interventionsorientiert werden gemeinsam mit der Familie Lösungswege entwickelt, die geeignet sind, die Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden. Ressourcen werden aktiv gesucht und in die Lösungsansätze eingebaut. Bei Notwendigkeit und in Absprache mit der Familie wird das Umfeld, wie soziale Kontakte, Schule, Ärztinnen und Ärzte in die Abklärung einbezogen. Die fundierte Einschätzung nach BeLuA wird der auftraggebenden Behörde schriftlich vorgelegt.  

Rahmenbedingungen

SORA übernimmt Abklärungsaufträge ausschliesslich von einer zuweisenden Behörde (SD, EKS).

Die Finanzierung der Dienstleistung Delegierte Abklärung im Kindesschutz nach BeLuA erfolgt über die zuweisende Behörde.

Weitere Informationen.

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