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Konditionen und Tarife

SORA für Familien erbringt stationäre und ambulante Dienstleistungen im Rahmen eines Leistungsvertrages mit dem kantonalen Jugendamt, Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern. Der Leistungsvertrag stützt sich auf das Kinderförder- und Schutzgesetz KFSG, die dazugehörige Verordnung KFSV, die Verordnung über die Aufsicht über stationäre Einrichtungen und ambulante Leistungen für Kinder (ALKV), die Richtlinien zur Meldung, Bewilligung und Aufsicht von stationären und ambulanten Leistungen für Kinder und Jugendliche und die Richtlinien für ambulante Leistungserbringer mit Anschluss am Gesamtleistungsvertrag.

Damit SORA für Familien eine Dienstleistung erbringen kann, muss eine fachliche Indikation vorliegen. SORA für Familien benötigt vor dem Erbringen einer massgeschneiderten Dienstleistung eine entsprechende Kostengutsprache.

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