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Tarife und Finanzierung

Tarife

  • WG-Setting mit interner Tagesstruktur/Mühle CHF 280 pro Tag
  • WG-Setting mit externer Tagesstruktur CHF 220 pro Tag
  • Ambulantes Einzelsetting zwischen CHF 1400 und 2500 pro Monat (exkl. Wohnkosten)
  • Junge Mütter* und Väter* zwischen CHF 1900 und 3800 pro Monat (exkl. Wohnkosten)
  • Arbeitsintegration/Mühle  CHF 180 pro Arbeitstag oder CHF 110 pro Halbtag (Arbeitstag). Hier sind auch Teilzeittarife mit entsprechender Tarifanpassung möglich. (z.B. nur 3 Tage oder Halbtage pro Woche)
  • Projekt Inklusion zwischen CHF 4‘050.00 und CHF 4‘970.00 pro Monat (Vollpension)

 

Finanzierung

SORA für junge Erwachsene verrechnet Vollkosten. Diese werden als Pauschalen gemeinsam mit den Klient*innen und den zuweisenden Behörden festgelegt und richten sich nach dem jeweiligen Aufwand.

Lastenausgleich
Die Kosten für Leistungen von SORA werden durch die Gemeinden finanziert und sind für die Gemeinden lastenausgleichsberechtigt. Weitere Informationen sind auf der Webseite der GSI ersichtlich: Info des GSI zum Thema Lastenausgleich

KFSG (ab 01.01.2022)
Alle Leistungen, die durch SORA JE erbracht werden, unterliegen nicht dem neuen KFSG, sondern dem SHG und dem SLG. Sie können wie bisher auch für Jugendliche unter 18 Jahren über die Sozialhilfe finanziert werden und sind lastenausgleichsberechtigt.

IVSE Berechtigung (Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen)
Für die Leistung einer ausserkantonalen Gemeinde macht es keinen Unterschied, ob wir als Institution IVSE-berechtigt sind oder nicht. Für unsere Leistungen bezahlt die ausserkantonale Gemeinde die vollen Kosten. IVSE wurde installiert für Institutionen, die nur einen Elternbeitrag direkt verrechnen und der Rest über den Kanton Bern via Subventionen finanziert wird. Um den Subventionskostenanteil der bezogenen Leistung kantonsübergreifend auszugleichen wurde die IVSE installiert. Ansonsten würde ja Bern via Subventionen für eine Leistung bezahlen, die für den Kanton (XY) erbracht wurde. In unserem Fall verrechnen wir direkt Vollkosten, welche Gemeinden in den innerkantonalen Lastenausgleich geben. Dabei spielt es keine Rolle in welchem Kanton die Leistung bezogen wird.

 

 

Weitere Informationen.

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